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Sparen Sie Geld bei der KFZ-Versicherung - mit der Zweitwagenregelung für PKWWir als unabhängiger Versicherungsmakler haben die Möglichkeit Ihren Zweitwagen in der gleichen SF-Klasse einzustufen wie Ihren Erstwagen!Vorraussetzungen für die Zweitwagenregelung für PKW:- Der Erstwagen ist bei einer unserer Partnergesellschaften versichert oder folgt zum nächsten 01.01. - Erst- und Zweitwagen sind PKW - Versicherungsnehmer des Erst- und Zweitwagen ist die gleiche Person - Versicherungsnehmer des Erst- und Zweitwagen ist eine Privatperson und mind. 23 Jahre alt - Versicherungsnehmer ist einziger Nutzer und Halter des Erst- und Zweitwagen Unter folgenden Voraussetzungen erhält das Zweitwagen die gleiche SF-Klasse wie der Erstwagen, jedoch maximal SF 10: - Erstwagen ist bei einer unserer Partnergesellschaften versichert oder folgt zum nächsten 01.01. - Erst- und Zweitwagen sind PKW. - Versicherungsnehmer und Halter bei Erst- und Zweitwagen sind identisch. Halter und Halteranschrift können vom Versicherungsnehmer abweichen, wenn es sich um den Ehe- oder Lebenspartner handelt. - Alle Nutzer des Erst- und Zweitwagen sind mind. 23 Jahre alt. - Versicherungsnehmer des Erst- und Zweitwagens ist eine Privatperson und mind. 23 Jahre alt. Vorraussetzungen für die Zweitwagenregelung für Krafträder oder Campingfahrzeuge (Wohnmobile):- Erstwagen ist ein PKW und mindestens in SF 2 eingestuft.- Erstwagen ist bei einer unserer Partnergesellschaften versichert oder folgt zum nächsten 01.01. - Versicherungsnehmer und Halter bei Erst- und Zweitwagen sind identisch. Halter und die Halteranschrift dürfen vom Versicherungsnehmer abweichen, wenn es sich um den Ehe- oder Lebenspartner handelt. - Alle Nutzer des Erst- und Zweitwagens sind mind. 23 Jahre alt. - Versicherungsnehmer bei Erst- und Zweitwagen ist eine Privatperson und mind. 23 Jahre alt. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an unter:
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